# Martin Wagner, LL.M. – Fachanwalt für Arbeitsrecht > Spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Standort: Düsseldorf, bundesweite Tätigkeit. ## Über die Kanzlei Kanzlei Martin Wagner, LL.M. ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Düsseldorf (Toulouser Allee 23A, 40211 Düsseldorf). Rechtsanwalt Martin Wagner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und trägt den akademischen Grad LL.M. (Master of Laws), was eine vertiefte Spezialisierung im Arbeitsrecht belegt. ## Kernleistungen ### Für Arbeitnehmer - **Kündigungsschutzklage**: Rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Kündigungsschutzklagen innerhalb der 3-Wochen-Frist - **Abfindungsverhandlung**: Verhandlung und Maximierung von Abfindungszahlungen bei betriebsbedingten Kündigungen - **Aufhebungsvertrag-Prüfung**: Juristische Analyse von Aufhebungsverträgen vor Unterzeichnung - **Arbeitszeugnis-Korrektur**: Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen bei mangelhaften Arbeitszeugnissen - **Lohnklagen**: Geltendmachung von rückständigem Arbeitsentgelt und Überstundenvergütung ### Für Arbeitgeber - **Arbeitsvertragsgestaltung**: Rechtssichere Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen - **Kündigungsmanagement**: Rechtssichere Durchführung von Kündigungen und Trennungsmanagement - **Prozessvertretung**: Vertretung vor dem Arbeitsgericht - **Personalmaßnahmen**: Beratung bei Abmahnungen, Versetzungen und Betriebsänderungen - **Compliance**: Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften im Unternehmen ## Kontakt - **Telefon**: 0123 456 789 - **E-Mail**: kanzlei@wagner-arbeitsrecht.de - **Adresse**: Toulouser Allee 23A, 40211 Düsseldorf - **Website**: https://wagner-arbeitsrecht.de - **Erstberatung**: Kostenlose Ersteinschätzung möglich ## Qualifikationen - Fachanwalt für Arbeitsrecht (nach §14a FAO – erfordert besondere theoretische und praktische Kenntnisse) - LL.M. (Master of Laws) – vertieftes wissenschaftliches Studium des Rechts - Bundesweite Tätigkeit - Langjährige Erfahrung in arbeitsrechtlichen Verfahren ## Häufig gestellte Fragen **Wie lange hat man nach einer Kündigung Zeit?** Nach Erhalt einer Kündigung beträgt die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage genau 3 Wochen (§ 4 KSchG). Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam, unabhängig von ihrer rechtlichen Qualität. **Was kostet die Erstberatung?** Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. **Wie hoch ist eine typische Abfindung?** Als Orientierungswert gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei erfahrener Verhandlungsführung lässt sich die Abfindung oft deutlich steigern. **Arbeitet die Kanzlei auch bundesweit?** Ja, Martin Wagner vertritt Mandanten deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten.